Förderbeiträge

Sichern Sie sich jetzt Förderbeiträge für Ihre Wärmepumpe in Ihrem Kanton.

Fördergelder für Wärmepumpen

Ob Sanierung oder Neubau - es gibt diverse Förderprogramme von Bund, Kantonen und Gemeinden, die den Einbau einer Wärmepumpe mit Förderbeiträgen finanziell unterstützen. Daneben bieten einige Energieversorger gar zusätzliche Fördergelder und vergünstigte Stromtarife. Erkunden Sie sich jetzt bei Ihrem Kanton und profitieren Sie von attraktiven Fördergeldern.

Fördergelder der jeweiligen Kantone

Kanton Aargau ab CHF 3'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Aargau finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • Beitrag bis 70kW: CHF 3’000.- plus CHF 60.- pro kWth
  • Beitrag ab 70kW: CHF 6’400.- plus CHF 240.- pro kWth 

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • Beitrag bis 70kW: CHF 6’000.- plus CHF 180.- pro kWth
  • Beitrag ab 70kW: CHF 9’600.- plus CHF 720.- pro kWth m

Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)

  • bis ca. 15 kW: CHF 350.- (exkl. MwSt.) Rückvergütung

Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen

  • Beitrag bis 250m2 EBF: Pauschal CHF 15’000.–
  • Beitrag ab 250m2 EBF: CHF60.–/m2 EBF

Allgemeines

Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen. Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden. Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Kanton Appenzell Ausserrhoden ab CHF 4'100.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Appenzell Ausserrhoden finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 12.5 kWth: CHF 4'850.- 
  • bis 12.5 kWth: CHF 4'500.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
  • ab 12.5 kWth: CHF 4'100.- plus CHF 60.- pro kWth
  • ab 12.5 kWth: CHF 360.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Für Sole-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 12.5 kWth: CHF 10'000.- 
  • bis 12.5 kWth: CHF 4'500.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
  • ab 12.5 kWth: CHF 7'750.- plus CHF 180.- pro kWth
  • ab 12.5 kWth: CHF 360.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Allgemeines

Der maximale Förderbeitrag für die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems beträgt CHF 4'500.- bei Nichtwohnbauten und CHF 20'000.- bei Wohnbauten.
Der maximale Förderbeitrag pro Vorhaben und Massnahme beträgt CHF 100'000.-.

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Kanton Appenzell Innerrhoden ab CHF 1'600.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Appenzell Innerrhoden finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 1'600.- plus CHF 60.- pro kWth
  • CHF 1'600.- plus CHF 40.- pro  kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Für Sole-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 2'400.- plus CHF 180.- pro kWth
  • CHF 1'600.- plus CHF 40.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Allgemeines

Die maximale beitragsberechtigte Leistung pro Anlage und Wärmeverteilsystem beträgt bei Luft-Wasser-Wärmepumpen 20 kWth.
Die maximale beitragsberechtigte Leistung pro Anlage beträgt bei Sole-Wasser-Wärmepumpen 200 kWth (CHF 38'400.-).

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Kanton Basel-Landschaft ab CHF 7'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Basel-Landschaft finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren. 

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 250 kWth: CHF 7'000.- plus CHF 100.- pro kWth
  • CHF 4'000.- plus CHF 100.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 250 kWth: CHF 10'000.- plus CHF 200.- pro kWth
  • CHF 4'000.- plus CHF 100.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)

  • CHF 380.- (inkl. MwSt.) Rückvergütung

Allgemeines

Förderbeiträge über CHF 100'000.- und  Gebäudetechnik-Anlagen mit mehr als 250 kWth Leistung werden fallweise beurteilt.

 

Ab 1.1.2024 wird die Energieprämie über das Baselbieter Energiepaket eingeführt und berechtigt Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer mit limitierten finanziellen Verhältnissen für zusätzliche Förderbeiträge. Die Energieprämie beträgt 20 % der massnahmenspezifischen Investition, maximal jedoch CHF 25‘000. Ausbezahlt wird die Prämie pro Liegenschaft zusätzlich zu den Förderbeiträgen des Baselbieter Energiepakets (weitere Informationen zur Energieprämie).

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Kanton Basel-Stadt ab CHF 8'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Basel-Stadt finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 8'000.- plus CHF 250.- pro kWth
  • CHF 3'000.- plus CHF 200.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 10 kWth: max. CHF 30'000.-
  • ab 10 kWth: CHF 25'500.- plus CHF 450.- pro kWth
  • CHF 3'000.- plus CHF 200.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Allgemeines

Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.

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Kanton Bern ab CHF 2'400.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Bern finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

Ersatz von Elektroheizungen durch Luft-Wasser-Wärmepumpe:

  • bis und mit 20 kW (bestehende Heizung): CHF 4'500.- 
  • mehr als 20 kW (bestehende Heizung): CHF 3'500.- plus CHF 50.- pro kWth
  • CHF 3'000.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem (EBF kleiner als 100m²) 
  • CHF 6'000.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem (EBF gleich oder grösser als 100m²) 
  • CHF 500.- pro Boiler Zusatzbeitrag Ersatz reiner Elektroboiler

Ersatz von Ölheizungen oder Gasheizungen durch Luft-Wasser-Wärmepumpe:

  • bis und mit 50 kW (bestehende Heizung): CHF 6'000.- 
  • mehr als 50 kW (bestehende Heizung): CHF 3'500.- plus CHF 50.- pro kWth
  • CHF 3'000.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem (EBF kleiner als 100m²) 
  • CHF 6'000.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem (EBF gleich oder grösser als 100m²) 
  • CHF 500.- pro Boiler Zusatzbeitrag Ersatz reiner Elektroboiler

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Ersatz von Elektroheizungen durch Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe:

  • bis und mit 20 kW (bestehende Heizung): CHF 6'000.- 
  • von 20 bis 500 kW (bestehende Heizung): CHF 2'400.- plus CHF 180.- pro kWth
  • mehr als 500 kW (bestehende Heizung): CHF 42'400.- plus CHF 100.- pro kWth
  • CHF 3'000.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem (EBF kleiner als 100m²) 
  • CHF 6'000.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem (EBF gleich oder grösser als 100m²) 
  • CHF 500.- pro Boiler Zusatzbeitrag Ersatz reiner Elektroboiler

Ersatz von Ölheizungen oder Gasheizungen durch Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe:

  • bis und mit 42 kW (bestehende Heizung): CHF 10'000.- 
  • von 42 bis 500 kW (bestehende Heizung): CHF 2'400.- plus CHF 180.- pro kWth
  • mehr als 500 kW (bestehende Heizung): CHF 42'400.- plus CHF 100.- pro kWth
  • CHF 3'000.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem (EBF kleiner als 100m²) 
  • CHF 6'000.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem (EBF gleich oder grösser als 100m²) 
  • CHF 500.- pro Boiler Zusatzbeitrag Ersatz reiner Elektroboiler

Allgemeines

Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 Wth pro m² EBF und maximal 35% der Anlagekosten.
Die bestehende Heizung muss mindestens 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.

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Kanton Freiburg ab CHF 2'400.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Freiburg finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 3'500.- plus CHF 150.- pro kWth
  • CHF 1'000.- für die Wassererwärmung
  • CHF 8'000.- für EFH Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
  • CHF 5'000.- pro Wohnung für MFH Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
  • CHF 500.- pro kWth für andere Gebäudekategorien Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 100 kWth: CHF 5'000.- plus CHF 300.- pro kWth
  • von 100 bis 250 kWth: CHF 27'000.- plus CHF 80.- pro kWth
  • von 250 bis 500 kWth: CHF 2'400.- plus CHF 180.- pro kWth
  • ab 500 kWth: CHF 42'400.- plus CHF 100.- pro kWth
  • CHF 1'000.- für die Wassererwärmung
  • CHF 8'000.- für EFH Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
  • CHF 5'000.- pro Wohnung für MFH Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
  • CHF 500.- pro kWth für andere Gebäudekategorien Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Allgemeines

Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.
Der maximale Förderbetrag pro Massnahme beträgt CHF 100'000.-.

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Fürstentum Liechtenstein ab CHF 5'509.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Fürstentum Liechtenstein finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Profitieren Sie von der Doppel-Förderung Land und Gemeinde.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • Ab 5'509 CHF Landesförderung*
  • jedoch max. 50 % der Mehrkosten der Massnahme
  • bei Unternehmen sind die Beihilfevorgaben zu beachten

Gemeindeförderung

Zusätzlich zu der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung von bis zu 100 % der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze.

*Für ein durchschnittliches EFH von 140m2.

 

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • Ab 5'525 CHF Landesförderung*
  • jedoch max. 50 % der Mehrkosten der Massnahme
  • bei Unternehmen sind die Beihilfevorgaben zu beachten

Gemeindeförderung

Zusätzlich zu der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung von bis zu 100 % der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze.

*Für ein durchschnittliches EFH von 140m2.

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Kanton Glarus ab CHF 4'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Glarus finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 4'000.-

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 6'000.- plus CHF 250.- pro kWth

Allgemeines

Der Maximalbeitrag beträgt bei Luft-Wasser-Wärmepumpen CHF 15'000.- und bei Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen CHF 50'000.-.

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Kanton Graubünden ab CHF 3'500.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Graubünden finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 250 m² EBF (Energiebezugsfläche), bis 70kW: CHF 3'500.-
  • ab 250 m² EBF, bis 70kW: CHF 14.- pro m² EBF
  • ab 70kW: Leistungsbeitrag CHF 280.-/kW

Maximalbeitrag* (*bei bivalenten Anlagen in der Summe der Förderbeiträge): CHF 200'000.- 

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 250 m² EBF, bis 70kW: CHF 8'750.-
  • ab 250 m² EBF, bis 70kW: CHF 35.- pro m² EBF
  • ab 70kW: Leistungsbeitrag CHF 700.-/kW

Maximalbeitrag* (*bei bivalenten Anlagen in der Summe der Förderbeiträge): CHF 200'000.- 

Allgemeines Wärmepumpen

Beitragsberechtigt sind Wärmepumpenanlagen für bestehende Bauten, welche vor mehr als fünf Jahren erstellt worden sind. Der Ersatz einer Wärmepumpenanlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt. Die Wärmepumpe wird von einem Elektromotor angetrieben. Luft-Wasser-Wärmepumpen werden an Standorten mit einer Jahresmitteltemperatur von mehr als 7,3°C gefördert. Bei Sole-Wasser-Wärmepumpenanlagen verfügt die Erdwärmesonden-Bohrfirma zwecks Qualitätssicherung über das entsprechende Gütesiegel (www.fws.ch). 

Weitere Informatione finden Sie hier: Leitfaden und Bedingungen.

 

Erstinstallation Wärmeverteilung

  • bis 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF): Pauschalbeitrag CHF 15‘000
  • ab 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF): Flächenbeitrag CHF 60/m2 EBF

Maximale Beitragshöhe CHF 100‘000

Allgemeines Wärmeverteilung

Beitragsberechtigt ist die Erstinstallation einer wassergeführten Wärmeverteilung beim Ersatz einer bestehenden, dezentralen elektrischen Widerstandsheizung oder einer dezentral fossilen Heizung ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem. Weitere Informatione finden Sie hier: Leitfaden und Bedingungen.

 

Für Komfortlüftungsanlagen 

  • Pauschalbeitrag pro Wohneinheit: CHF 5'000.-
  • Maximale Beitragshöhe: CHF 100'000.-

Allgemeines Komfortlüftungsanlagen 

Beitragsberechtigt sind Komfortlüftungsanlagen für bestehende Bauten mit Wohnnutzung, welche vor mehr als fünf Jahren erstellt worden sind.

Gefördert wird pro Wohneinheit. Eine Wohneinheit besteht normalerweise mindestens aus einer  Küche, einer Nasszelle und einem Wohnbereich. Können die Wohneinheiten nicht klar definiert  werden (z.B. Betagtenheim, Hotelzimmer, etc.) gilt zur Bemessung des Förderbeitrages: 1 Wohneinheit = 100 m2 Energiebezugsfläche. Weitere Informatione finden Sie hier: Leitfaden und Bedingungen.

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Kanton Jura ab CHF 2'500.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Jura finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 2'500.- plus CHF 100.- pro kWth
  • CHF 3'000.- plus CHF 100.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 4'000.- plus CHF 100.- pro kWth
  • CHF 3'000.- plus CHF 100.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Allgemeines

Die neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
Für alle Massnahmen beträgt der maximale Förderbeitrag pro Objekt oder Gebäude CHF 100'000.-.
Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.

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Kanton Luzern ab CHF 4'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Luzern finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 15 kW: CHF 4'000.-
  • ab 15 kW: CHF 2'500.- plus CHF 100.- pro kWth
  • ab 70kW: CHF 3'200.- plus CHF 120.- pro kWth
  • CHF 6'000.- plus CHF 200.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 15 kW: CHF 8'500.-
  • ab 15 kW: CHF 4'000.- plus CHF 300.- pro kWth
  • ab 70kW: CHF 4'800.- plus CHF 360.- pro kWth
  • CHF 6'000.- plus CHF 200.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Allgemeines

Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.

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Kanton Neuenburg ab CHF 4'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Neuenburg finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 4'000.- plus CHF 200.- pro kWth
  • CHF 2'000.- plus CHF 100.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • weniger als 500 kWth: CHF 8'000.- plus CHF 400.- pro kWth
  • gleich oder mehr als 500 kWth: CHF 45'000.- plus CHF 100.- pro kWth
  • CHF 2'000.- plus CHF 100.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Allgemeines

Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.

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Kanton Nidwalden ab CHF 3'200.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Nidwalden finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 3’200.- plus CHF 120.- pro kWth

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 4’800.- plus CHF 360.- pro kWth

Ersatz dezentrale elektrische und fossile Heizungen (IP-19)

  • Gebäude bis 250 m2 EBF: CHF 15'000.-
  • Gebäude ab 250 m2 EBF: CHF 60.-/m2 EBF

Zusätzlich kann ein weiteres Fördergesuch für die neue Heizung gestellt werden. Der bisherige Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem entfällt.

Allgemeines

Fördergesuche müssen immer vor Baubeginn eingereicht werden (Ausnahme Energieberatung). Es gelten die Bedingungen des Harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM  2015), welche auf dem Gesuchsportal einsehbar sind. Der Förderbeitrag beträgt maximal Fr. 100'000.- pro Massnahme und maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Beim Heizungsersatz werden maximal 50 W installierte thermische Nennleistung pro  m2 Energiebezugsfläche gefördert.

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Kanton Obwalden ab CHF 4'800.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Obwalden finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Ersatz zentraler Elektroheizungen und fossiler Heizungen:

  • bis 20 kW pauschal CHF 6’000.-, ab 20 kW fallweise
  • ab 70 kW: CHF 4'800.- plus CHF 360.- pro kW

Ersatz dezentraler Elektroheizungen und dezentraler fossiler Heizungen (unter 70kW):

  • bis 250m2 EBF Pauschal CHF 15’000.- 
  • ab 250m2 EBF CHF 60 pro m2 EBF

Allgemeines

Die Gesuchsunterlagen sind vollständig vor Baubeginn bei der Bearbeitungsstelle einzureichen. Der maximale Förderbeitrag beträgt Fr. 100'000.- , Kumulationen sind möglich. Die Förderbedingungen müssen eingehalten werden.

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Kanton Schaffhausen ab CHF 6'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Schaffhausen finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 6'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für EFH und ZFH
  • CHF 7'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 7'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für Nichtwohnbauten
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für EFH und ZFH
  • CHF 2'500.- pro Wohnung Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für Nichtwohnbauten

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 10'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für EFH und ZFH
  • CHF 18'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 18'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für Nichtwohnbauten
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für EFH und ZFH
  • CHF 2'500.- pro Wohnung Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für Nichtwohnbauten

Allgemeines

Der Förderbeitrag beträgt maximal 40% der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen.
Ab 20 kWth gilt: Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.

Es muss eine Solarstromanlage installiert werden, oder bereits vorhanden sein.

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Kanton Schwyz ab CHF 3'200.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Schwyz finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 70 kW: CHF 3’200.- plus CHF 120.- pro kWth
  • ab 70 kW: CHF 3'200.- plus CHF 120.- pro kWth

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 500 kWth: CHF 4’800.- plus CHF 360.- pro kWth
  • ab 500kWth: CHF 84'800.- plus CHF 200.- pro kWth

Allgemeines

Ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Kesselnennleistung pro m2 EBF bemessen (vor Sanierung). Erdwärmesonde: FWS Gütesiegel der Bohrfirma.

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Kanton Solothurn ab CHF 3'550.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Solothurn finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 15 kWth: CHF 3'550.-
  • über 15 kWth bis 70 kWth: CHF 1'100 + CHF 150.- pro kWth
  • über 70 kWth: CHF 8'000 + CHF 220 pro kWth
  • Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem bis 250m2 EBF: CHF 15'000.- 
  • Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem über 250m2 EBF: CHF 60.- pro m2 EBF

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 70 kWth: CHF 6'000.- + CHF 450.- pro kWth
  • über 70 kWth bis 500 kWth: CHF 12’000.- + CHF 450.- pro kWth  
  • über 500 kWth: CHF 87'000 + CHF 250 pro kWth
  • Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem bis 250m2 EBF: CHF 15'000.- 
  • Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem über 250m2 EBF: CHF 60.- pro m2 EBF

 

Allgemeines

Ab CHF 100 000.- fallweiser Entscheid Kanton.

Der Förderbeitrag wird mit maximal Wth installierte thermische Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen (vor Sanierung).

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Kanton St. Gallen ab CHF 1'600.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton St. Gallen finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 20 kW: CHF 2'800.- 
  • mehr als 20 kW: CHF 1'600.- plus CHF 60.- pro kWth
  • CHF 5'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für EFH
  • CHF 2'500.- pro Wohnung (höchstens CHF 20'000.-) Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für MFH
  • CHF 1'600.- plus CHF 40.- pro kWth Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystemfür Nichtwohnbauten

Für Sole-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 20 kW: CHF 6'000.- 
  • mehr als 20 kW bis 500 kW: CHF 2'400.- plus CHF 180.- pro kWth
  • mehr als 500 kW: CHF 42'400.- plus CHF 100.- pro kWth
  • CHF 5'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für EFH
  • CHF 2'500.- pro Wohnung (höchstens CHF 20'000.-) Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für MFH
  • CHF 1'600.- plus CHF 40.- pro kWth Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für Nichtwohnbauten

Allgemeines

Die Beiträge betragen insgesamt höchstens 50% der Investitionskosten. 

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Kanton Thurgau ab CHF 3'200.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Thurgau finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

Ersatz von fossil betriebenen Heizungen und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe grösser als 70kW:

  • einmaliger Investitionsbeitrag pro Anlage: CHF 3'200.-
  • zusätzlicher Beitrag pro kW thermischer Nennleistung: CHF 120.- pro kWth

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Ersatz von fossil betriebenen Heizungen und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen mit einer Sole/Wasser- bzw. Wasser/Wasser-Wärmepumpe:

  • bis und mit 70kWth: CHF 9'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für EFH und ZFH
  • bis und mit 70kWth: CHF 16'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
  • bis und mit 70kWth: CHF 16'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für Nichtwohnbauten
  • über 70 kWth: CHF 4'800.- einmaliger Investitionsbeitrag pro Anlage
  • über 70 kWth: CHF 360.- pro kWth zusätzlicher Beitrag pro kW thermischer Nennleistung

Allgemeines

Das Gesuch muss vor Installationsbeginn eingereicht werden. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko. Beitragsberechtigt sind neu installierte Wärmepumpenanlagen, die eine bestehende Heizung für ein bestehendes Gebäude ersetzen.

Luft-Wasser-Wärmepumpen

Der Förderbeitrag wird auf 50 Watt thermische Nennleistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (vor Sanierung) begrenzt. Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen. Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist, berechnet nach der Empfehlung SIA 380.

Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Ab 20 kW thermischer Nennleistung gilt: Der Förderbeitrag wird auf 50 Watt thermische Nennleistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (vor Sanierung) begrenzt. Zusatzbeitrag Solarstromanlage für Wärmepumpen bis und mit 70 kWth: Der maximale Beitrag beträgt Fr.  40'000. Für den Förderbeitrag massgebend ist die bestehende EBF. Der Mindestbeitrag beträgt Fr. 3'000. Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen  (die Kosten für den Zusatzbeitrag Solarstromanlage können nicht angerechnet werden). Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren  Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist, berechnet nach der Empfehlung SIA 380.

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Kanton Uri ab CHF 3'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Uri finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

Ersatz von Elektroheizungen durch Luft-Wasser-Wärmepumpe:

  • CHF 3'000.- plus (ab 20 kW) CHF 60.- pro kW
  • Ersatz dezentrale Elektroheizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem (Radiatoren, Bodenheizung) bis 250 m2 EBF: CHF  15’000.- pauschal. Ab 250 m2 EBF:  CHF 60.- pro m2 EBF (Zusatzförderung des Wärmeerzeugers möglich)

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Ersatz von Ölheizungen oder Elektroheizungen durch Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe:

  • CHF 8'000.- plus (ab 30 kW) CHF 180.- pro kW
  • Ersatz dezentrale Elektroheizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem (Radiatoren, Bodenheizung) bis 250 m2 EBF: CHF  15’000.- pauschal. Ab 250 m2 EBF:  CHF 60.- pro m2 EBF (Zusatzförderung des Wärmeerzeugers möglich)

Allgemeines

Der Förderbeitrag beträgt maximal 50% der energetischen Gesamtinvestitionen.

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Kanton Wallis ab CHF 9'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Wallis finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

für EFH:

  • CHF 9'000.-
  • CHF 10'000.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

für MFH und andere Gebäudekategorien (max. CHF 200'000.- pro Gebäude): 

  • CHF 45.- pro m² EBF mal fh (Raumhöhenkorrekturfaktor)
  • CHF 50.- pro m² EBF mal fh (Raumhöhenkorrekturfaktor) Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem 

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

für EFH:

  • CHF 13'000.-
  • CHF 10'000.- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

für MFH und andere Gebäudekategorien (max. CHF 200'000.- pro Gebäude): 

  • CHF 65.- pro m² EBF mal fh (Raumhöhenkorrekturfaktor)
  • CHF 50.- pro m² EBF mal fh (Raumhöhenkorrekturfaktor) Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem 

Allgemeines

Die Finanzhilfe darf 40% der Gesamtinvestition betreffend Installation der Wärmepumpe und/oder der Erstellung eines Wärmeverteilsystems nicht überschreiten.

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Kanton Zürich ab CHF 4'650.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Zürich finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis und mit 15 kWth: CHF 4'650.- 
  • mehr als 15 kWth: CHF 4'650.- plus CHF 60.- pro kWth
  • CHF 1'600.- plus CHF 40.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis und mit 15 kWth: CHF 10'650.- 
  • mehr als 15 kWth: CHF 10'650.- plus CHF 180.- pro kWth
  • CHF 1'600.- plus CHF 40.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Allgemeines

Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.
Es werden max. 50% der Investitionen an die entsprechenden energetischen Massnahmen gefördert.
Ab einer Fördersumme von CHF 300'000.- werden individuelle Fördersätze festgelegt.
Die Kosten für die Prüfung der Unterlagen für die WPSM Zertifizierung (CHF 350.- pro Gesuch) werden zwischen dem Kanton und der Prüfstelle der FWS abgerechnet.

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Stadt Zürich ab CHF 8'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden in Zürich finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren. Für Liegenschaften im Stadtgebiet Zürich werden die Förderbeiträge des Kantons durch die Stadt erhöht. Insgesamt werden maximal folgende Förderbeiträge ausbezahlt (Stadt inklusive Kanton):

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen 

  • CHF 8000.– plus CHF 120.– pro kWth

Für Sole/Wasser oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe

  • Anlagen bis 500 kWth: CHF 16'000.– plus CHF 360.– pro kWth
  • Anlagen über 500 kWth: CHF 96'000.– plus CHF 200.– pro kWth

 

Allgemeines

In Fernwärmegebieten werden nur dann städtische Fördergelder ausbezahlt, wenn kein wirtschaftlicher Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden kann. Anlagen , die auch zur Kältenutzung mittels Kompressor eingesetzt werden, werden nicht gefördert. Es wird vorausgesetzt, dass die Wärmepumpe mit erneuerbarem Strom betrieben wird.

  • Bei Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen: CHF 3'200.– plus CHF 80.– pro kWth
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Kanton Zug ab CHF 4'000.-

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Zug finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren. 

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 30 kWth: CHF 8'500.-
  • über 30 kWth: CHF 4'000.- plus CHF 150.- pro kWth

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 500 kWth: CHF 25'000.- plus CHF 400.- pro kWth
  • über 500 kWth: CHF 125'000.- plus CHF 200.- pro kWth

Allgemeines

Der Förderbeitrag darf 50% der Gesamtinvestition nicht überschreiten.

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Spezielle Förderbeiträge ganze Schweiz

Klimaprämie für den Heizungsersatz

Beim Ersatz einer fossilen durch eine erneuerbare Heizung profitieren Sie von attraktiven Förderbeiträgen. Das schweizweit einheitliche Förderprogramm unterstützt den Heizungsersatz in allen Bereichen: In Wohnbauten, im Büro- oder Gewerbegebäude und sogar für Industrieprozesse.

Die Klimaprämie wird anhand des bisherigen, fossilen Energieverbrauchs berechnet. Die Förderung beträgt CHF 1.80 pro eingespartem Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas. Bei korrekter Dimensionierung entspricht dies CHF 360.- pro kW der neuen Heizung. 

Zur Klimaprämie für den Heizungsersatz

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