Fördergelder Kanton Zürich

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Zürich.

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Zürich

Wer im Kanton Zürich seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Zürich den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Kantonal geregelte finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.zh.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Zürich finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis und mit 15 kWth: CHF 2‘900.- 
  • mehr als 15 kWth: CHF 2'900.- plus CHF 160.- pro kWth

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis und mit 15 kWth: CHF 6'800.- 
  • mehr als 15 kWth: CHF 6'800.- plus CHF 420.- pro kWth
  • Zusatzbeitrag vollständige Erdsondenregeneration oder Verzicht auf Frostschutzmittel: CHF 3'000.- plus CHF 100.-/zusätzlichem kWth (bis 70 kWth)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Wenn Sie eine dezentrale Elektroheizung oder dezentrale fossile Heizung durch eine erneuerbare Heizung ersetzen, können Sie von Fördergeldern für die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems profitieren.

  • bis 250m2 Energiebezugsfläche: Pauschal CHF 15'000.-
  • ab 250m2 Energiebezugsfläche: CHF 60.- pro m2 EBF

 

Allgemeines

Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen. Es werden max. 50% der Investitionen an die entsprechenden energetischen Massnahmen gefördert. Ab einer Fördersumme von CHF 300'000.- werden individuelle Fördersätze festgelegt. Die Kosten für die Prüfung der Unterlagen für die WPSM Zertifizierung (CHF 350.- pro Gesuch) werden zwischen dem Kanton und der Prüfstelle der FWS abgerechnet.

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