Attraktive Fördergelder
Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Graubünden finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen
- bis 250 m² EBF (Energiebezugsfläche), bis 70kW: CHF 3'500.-
- ab 250 m² EBF, bis 70kW: CHF 14.- pro m² EBF
- ab 70kW: Leistungsbeitrag CHF 280.-/kW
Maximalbeitrag* (*bei bivalenten Anlagen in der Summe der Förderbeiträge): CHF 200'000.-
Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- bis 250 m² EBF, bis 70kW: CHF 8'750.-
- ab 250 m² EBF, bis 70kW: CHF 35.- pro m² EBF
- ab 70kW: Leistungsbeitrag CHF 700.-/kW
Maximalbeitrag* (*bei bivalenten Anlagen in der Summe der Förderbeiträge): CHF 200'000.-
Allgemeines Wärmepumpen
Beitragsberechtigt sind Wärmepumpenanlagen für bestehende Bauten, welche vor mehr als fünf Jahren erstellt worden sind. Der Ersatz einer Wärmepumpenanlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt. Die Wärmepumpe wird von einem Elektromotor angetrieben. Luft-Wasser-Wärmepumpen werden an Standorten mit einer Jahresmitteltemperatur von mehr als 7,3°C gefördert. Bei Sole-Wasser-Wärmepumpenanlagen verfügt die Erdwärmesonden-Bohrfirma zwecks Qualitätssicherung über das entsprechende Gütesiegel (www.fws.ch).
Weitere Informatione finden Sie hier: Leitfaden und Bedingungen.
Erstinstallation Wärmeverteilung
- bis 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF): Pauschalbeitrag CHF 15‘000
- ab 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF): Flächenbeitrag CHF 60/m2 EBF
Maximale Beitragshöhe CHF 100‘000
Allgemeines Wärmeverteilung
Beitragsberechtigt ist die Erstinstallation einer wassergeführten Wärmeverteilung beim Ersatz einer bestehenden, dezentralen elektrischen Widerstandsheizung oder einer dezentral fossilen Heizung ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem. Weitere Informatione finden Sie hier: Leitfaden und Bedingungen.
Für Komfortlüftungsanlagen
- Pauschalbeitrag pro Wohneinheit: CHF 5'000.-
- Maximale Beitragshöhe: CHF 100'000.-
Allgemeines Komfortlüftungsanlagen
Beitragsberechtigt sind Komfortlüftungsanlagen für bestehende Bauten mit Wohnnutzung, welche vor mehr als fünf Jahren erstellt worden sind.
Gefördert wird pro Wohneinheit. Eine Wohneinheit besteht normalerweise mindestens aus einer Küche, einer Nasszelle und einem Wohnbereich. Können die Wohneinheiten nicht klar definiert werden (z.B. Betagtenheim, Hotelzimmer, etc.) gilt zur Bemessung des Förderbeitrages: 1 Wohneinheit = 100 m2 Energiebezugsfläche. Weitere Informatione finden Sie hier: Leitfaden und Bedingungen.
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